Gesundheit und Krankheit sind nie eindimensionale Folgen von Belastungen, sondern als dynamisches Gleichgewicht zwischen Anforderungen und der Verfügung über passende Ressourcen als Leistungsvoraussetzung zu betrachten. Das Niveau personell verfügbarer Ressourcen stellt damit einen wichtigen offensiven Hebel der betrieblichen Gesundheitspolitik dar, der weit über das Mass der Risikovermeidung hinausgeht.
Somit ist die Arbeitsmedizin nicht nur eine gesetzlich vorgeschriebene Betreuungspflicht, sondern stellt einen wesentlichen Faktor in der betrieblichen Entwicklung dar.